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Aufwandsentschädigungen der Ratsmitglieder

14.06.2026
Drensteinfurt. Wer sich in Drensteinfurt kommunalpolitisch engagiert, arbeitet nicht völlig unentgeltlich. § 11 der Hauptsatzung der Stadt regelt, welche finanziellen Leistungen Ratsmitglieder, sachkundige Bürger und Ausschussmitglieder für ihre Tätigkeit erhalten.

Die Stadt Drensteinfurt hat rund 16.500 Einwohner. Der Stadtrat besteht derzeit aus 32 gewählten Ratsmitgliedern: 17 von der CDU, 5 von der SPD, 5 von Bündnis 90/Die Grünen, 3 von der FDP und 2 von Die Linke. Unterstützt werden die politischen Gremien von insgesamt 67 sachkundigen Bürgerinnen und Bürgern, die in Ausschüssen mitarbeiten.

Die finanzielle Entschädigung dieser Mandatsträger richtet sich nach der Hauptsatzung der Stadt Drensteinfurt sowie der nordrhein-westfälischen Entschädigungsverordnung. Für Gemeinden zwischen 10.001 und 20.000 Einwohnern sieht diese eine monatliche Teilpauschale von 185,80 Euro für Ratsmitglieder sowie ein Sitzungsgeld von 33,80 Euro vor. Die Hauptsatzung begrenzt die Zahl der vergüteten Fraktionssitzungen auf maximal zwölf pro Jahr. Zusätzlich können Sitzungsgelder für Rats- und Ausschusssitzungen gezahlt werden. Darüber hinaus gibt es besondere Aufwandsentschädigungen für Fraktionsvorsitzende, stellvertretende Fraktionsvorsitzende größerer Fraktionen sowie stellvertretende Bürgermeister. Verdienstausfälle, Kinderbetreuungskosten oder Kosten für Haushaltshilfen können ebenfalls erstattet werden.

Zunächst gibt es für Ratsmitglieder eine Aufwandsentschädigung. Diese setzt sich aus einem monatlichen Pauschalbetrag sowie Sitzungsgeldern für die Teilnahme an Rats-, Ausschuss- und Fraktionssitzungen zusammen. Allerdings zieht die Stadt eine Grenze: Für maximal zwölf Fraktionssitzungen pro Jahr wird ein Sitzungsgeld gezahlt.

Auch sachkundige Bürgerinnen und Bürger, die in Ausschüssen mitarbeiten, erhalten Sitzungsgelder. Die Regelung gilt sogar für stellvertretende Ausschussmitglieder, wenn sie an Fraktionssitzungen teilnehmen. Auch hier liegt die Obergrenze bei zwölf vergüteten Fraktionssitzungen jährlich.

Besonders interessant ist der Ausgleich von Verdienstausfällen. Wer wegen einer Sitzung nicht arbeiten kann, soll finanziell nicht benachteiligt werden. Dafür zahlt die Stadt grundsätzlich einen Regelstundensatz von 12 Euro pro versäumter Arbeitsstunde. Arbeitnehmer können bei entsprechendem Nachweis auch höhere tatsächliche Verdienstausfälle geltend machen. Selbstständige haben die Möglichkeit, einen höheren Stundensatz glaubhaft zu machen.

Die Satzung berücksichtigt zudem Menschen mit familiären Verpflichtungen. Wer einen Haushalt mit Kindern oder pflegebedürftigen Angehörigen führt und deshalb wegen seines Mandats zusätzliche Belastungen hat, kann ebenfalls eine Entschädigung erhalten. Alternativ können sogar die Kosten für eine notwendige Haushaltshilfe erstattet werden.

Auch Kinderbetreuungskosten können übernommen werden, wenn sie aufgrund kommunalpolitischer Termine außerhalb der regulären Arbeitszeit entstehen. Voraussetzung ist ein entsprechender Nachweis. Grundsätzlich gilt dies für Kinder unter 14 Jahren.

Nach oben setzt die Satzung jedoch eine klare Grenze: Unabhängig von der persönlichen Situation dürfen Entschädigungen für Verdienstausfälle 84 Euro pro Stunde nicht überschreiten.

Zusätzliche finanzielle Leistungen erhalten außerdem Personen mit besonderen Funktionen innerhalb des Rates. Dazu zählen die stellvertretenden Bürgermeisterinnen und Bürgermeister sowie Fraktionsvorsitzende. In größeren Fraktionen können auch stellvertretende Fraktionsvorsitzende Anspruch auf eine zusätzliche Aufwandsentschädigung haben: ab acht Fraktionsmitgliedern ein Stellvertreter, ab 16 Mitgliedern zwei und ab 24 Mitgliedern drei Stellvertreter. Diese Funktionsträger erhalten neben den regulären Entschädigungen für Ratsmitglieder eine weitere Aufwandsentschädigung nach den Vorgaben der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen und der Entschädigungsverordnung.

Damit zeigt die Satzung, dass kommunalpolitisches Engagement zwar grundsätzlich als Ehrenamt verstanden wird, bestimmte Leitungs- und Repräsentationsaufgaben innerhalb der Kommunalpolitik jedoch mit zusätzlichen finanziellen Leistungen honoriert werden. Die Stadt verfolgt dabei das Ziel, einerseits Bürgerinnen und Bürger für die Übernahme politischer Verantwortung zu gewinnen und andererseits finanzielle Nachteile durch das Engagement auszugleichen.



Was bedeutet das in Zahlen? Was kostet die Kommunalpolitik in Drensteinfurt? Eine Annäherung an die Entschädigungen für Rat und Ausschüsse

Die recht absehbare berechenbare Untergrenze

Zunächst die monatlichen Teilpauschalen für die 32 Ratsmitglieder:

32 Ratsmitglieder × 185,80 Euro × 12 Monate ergeben jährliche Kosten von 71.347 Euro.

Hinzu kommen die maximal vergüteten Fraktionssitzungen. Bei zwölf Fraktionssitzungen pro Jahr und einem Sitzungsgeld von 33,80 Euro erhält jedes Ratsmitglied zusätzlich 405,60 Euro jährlich.

Für alle Ratsmitglieder zusammen ergibt das:

32 × 405,60 Euro = 12.979 Euro.

Auch die 67 sachkundigen Bürger können für bis zu zwölf Fraktionssitzungen pro Jahr Sitzungsgelder erhalten. Rechnerisch ergibt sich daraus:

67 × 12 × 33,80 Euro = 27.175 Euro.

Allein diese drei Positionen summieren sich auf:

71.347 Euro + 12.979 Euro + 27.175 Euro = 111.501 Euro pro Jahr.

Diese Summe stellt allerdings lediglich die rechnerische Mindestgröße dar, die sich aus den bekannten und begrenzten Entschädigungen ergibt.



Der große unbekannte Kostenblock

Deutlich schwerer zu beziffern sind die Sitzungsgelder für Rats- und Ausschusssitzungen. Die Hauptsatzung sieht ausdrücklich vor, dass Sitzungsgelder nicht nur für Fraktionssitzungen, sondern auch für Sitzungen des Rates und seiner Ausschüsse gezahlt werden.

Je nach Anzahl der Ausschüsse und deren Sitzungsfrequenz können hier erhebliche zusätzliche Kosten entstehen. Bereits bei mehreren Ausschüssen mit jeweils einigen Sitzungen pro Jahr kommen schnell mehrere hundert vergütete Sitzungsteilnahmen zusammen.

Hinzu treten die zusätzlichen Aufwandsentschädigungen für Funktionsträger. Aufgrund der aktuellen Sitzverteilung haben die Fraktionen Anspruch auf mindestens fünf Fraktionsvorsitzende sowie zwei stellvertretende Fraktionsvorsitzende in der CDU-Fraktion. Darüber hinaus erhalten die stellvertretenden Bürgermeister zusätzliche Entschädigungen. Die genaue Höhe richtet sich nach der Entschädigungsverordnung des Landes.

Nicht berücksichtigt sind außerdem mögliche Erstattungen für Verdienstausfälle, Kinderbetreuung oder Haushaltshilfen, die auf Antrag gewährt werden können.

Auf Basis der bekannten Zahlen lässt sich feststellen: Die unmittelbar nachvollziehbaren Entschädigungen für Ratsmitglieder und sachkundige Bürger liegen bereits bei mehr als 111.000 Euro jährlich.

Unter Einbeziehung von Ausschusssitzungen, zusätzlichen Funktionszulagen und weiteren Erstattungen erscheint eine jährliche Gesamtbelastung für die Stadt in einer Größenordnung zwischen etwa 180.000 und 300.000 Euro durchaus plausibel.

Eine exakte Summe lässt sich jedoch erst ermitteln, wenn die tatsächliche Zahl der Sitzungen, die Höhe der Funktionszulagen und die im jeweiligen Haushaltsjahr ausgezahlten Erstattungen bekannt sind. Die Rechnung zeigt dennoch: Kommunalpolitik ist zwar ein Ehrenamt, für die Stadt aber keineswegs kostenlos.


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