Bauen im Mondscheinbaugebiet I – Drensteinfurt.peus.info
Bauen im Mondscheinbaugebiet I
14.07.2026
Drensteinfurt. Der Bürgermeister erklärte, dass Käufer städtischer Grundstücke im Baugebiet Mondscheinweg I binnen drei Jahren den Bau der Grundstücke beginnen müssten. Käufer anderer Grundstücke unterlägen einer Frist von sieben Jahren. Andere Anreize, das Bauen zu fördern, seien nach Ansicht des Bürgermeisters nicht naheliegend, weil dann zukünftig Erwerber auch darauf spekulieren könnten, dass die Stadt auch zukünftig oder an anderen Stellen nach Verzögerungen nachgiebig sein könnte und so wohl ein Ungleichbehandlung erfolge.
1.1 Herr Löbbers erkundigt sich, ob es eine Möglichkeit gibt, etwaigen interessierten Bauherren in einer Weise entgegenzukommen, die einen größeren und sofortigen Anreiz bieten könnten, Baulücken im Baugebiet Mondscheinweg I zu schließen. Bürgermeister Wiewel erläutert, dass alle Bauplätze verkauft sind oder sich um Eigentum befinden. Auf Grundstücken, die seitens der Stadt gekauft wurden, muss innerhalb von drei Jahren nach Abschluss des Kaufvertrages mit dem Bau begonnen werden. Bei den originären Eigentümern verlängert sich die Frist auf sieben Jahre. Weitere Anreize zu schaffen, halte der Bürgermeister für äußerst schwierig, da ansonsten zukünftig möglichst lange mit dem Grundstückskauf gewartet wird, bis es seitens der Verwaltung Vergünstigungen oder ähnliches gebe.