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Bäume und die Baumschutzsatzung in Drensteinfurt

01.10.2025
Drensteinfurt. In Drensteinfurt, eingebettet in die grüne Landschaft Nordrhein-Westfalens, stehen Bäume im Mittelpunkt einer besonderen Fürsorge. Schon seit 1991 schützt die Stadt mit einer eigenen Satzung ihre stattlichen Bäume, deren Stammumfang in einem Meter Höhe mehr als 80 Zentimeter beträgt. Diese Regelung wurzelt im Landschaftsgesetz des Landes, das Kommunen erlaubt, den Baumbestand in bebauten Gebieten unter besonderen Schutz zu stellen. Der Grund dafür ist ebenso einfach wie überzeugend: Bäume sind weit mehr als nur schmückendes Beiwerk in einer Stadt.

In den Straßen und Höfen von Drensteinfurt sorgen Bäume für ein angenehmes Wohngefühl. Sie lockern das Stadtbild auf, spenden Schatten und schützen vor schädlicher UV-Strahlung – ein Segen für spielende Kinder oder Spaziergänger an heißen Sommertagen. Doch ihre Bedeutung geht weit darüber hinaus. Angesichts der zunehmenden Erderwärmung leisten Bäume einen unschätzbaren Beitrag zur Kühlung der Stadt. Ein einziger Baum kann bis zu 200 Liter Wasser am Tag verdunsten und so die Lufttemperatur spürbar senken. In Städten mit wenigen Bäumen steigen die Temperaturen im Sommer bis zu acht Grad über die der umliegenden Landschaft, während grüne Städte wie Essen kaum wärmer werden als ihre Umgebung.

Die Baumschutzsatzung von Drensteinfurt verfolgt das Ziel, den Naturhaushalt zu sichern, das Stadtklima zu verbessern und die Artenvielfalt zu fördern. Sie verbietet das Fällen, Beschädigen oder erhebliche Verändern geschützter Bäume, es sei denn, es liegt eine behördliche Ausnahmegenehmigung vor. Solche Ausnahmen werden etwa gewährt, wenn ein Baum krank ist, Gefahren birgt oder eine genehmigte Baumaßnahme andernfalls nicht umgesetzt werden könnte. Wer einen Baum fällen möchte, muss dies bei der Stadt beantragen und einen Lageplan einreichen, der Art, Standort und Größe des Baumes dokumentiert. Die Stadt prüft dann, ob das Fällen wirklich notwendig ist oder ob ein Pflegeschnitt ausreicht, um etwa Schäden durch Wurzeln zu vermeiden.

Zusätzlich gelten die Vorgaben des Bundesnaturschutzgesetzes, die vom 1. März bis 30. September ein Fällverbot für bestimmte Gehölze vorsehen, um die Natur und ihre Vielfalt zu schützen. Dieses Verbot gilt jedoch nicht für Bäume in Hausgärten oder Grünanlagen. Dennoch bleibt die örtliche Baumschutzsatzung maßgeblich, und bei Unsicherheiten lohnt sich eine Rücksprache mit der Stadtverwaltung. Wer Bäume ohne Genehmigung fällt oder beschädigt, riskiert hohe Geldbußen – ein Zeichen dafür, wie ernst Drensteinfurt den Schutz seiner grünen Mitbewohner nimmt.

Die Stadt ermutigt ihre Bürger, die Bedeutung der Bäume zu erkennen und mit Bedacht zu handeln. Ansprechpartner in der Verwaltung stehen bereit, um Fragen zu klären und das Antragsverfahren zu erläutern. So bleibt Drensteinfurt ein Ort, an dem das Leben im Grünen nicht nur ein Traum ist, sondern gelebte Realität.



www.drensteinfurt.de öffnen (externer Link, abgerufen am 31.08.2025)

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