Drensteinfurt. Die Stadt Drensteinfurt weist auf ihrer Webseite darauf hin, dass sie weitergeben:
1. an Parteien, Wählergruppen und andere Träger von Wahlvorschlägen im Zusammenhang mit Wahlen und Abstimmungen auf staatlicher und kommunaler Ebene in den sechs vorangehenden Monaten der Wahl oder Abstimmung.
2. bei Alters- und Ehejubiläen von Einwohnern an Mandatsträger sowie Presse und Rundfunk. Altersjubiläen in diesem Sinne sind der 70. Geburtstag, jeder fünfte weitere Geburtstag und ab dem 100. Geburtstag jeder folgende Geburtstag; Ehejubiläen sind das 50. und jedes folgende Ehejubiläum. Die Auskunft darüber darf Namen und Anschrift des Betroffenen sowie Tag und Art des Jubiläums umfassen.
3. an Adressbuchverlage über sämtliche Einwohner, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, für die Herausgabe von Adressbüchern.
4. an das Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr, zum Zwecke der Übersendung von Informationsmaterial für den freiwilligen Wehrdienst an Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit, die im folgenden Jahr das 18. Lebensjahr vollenden.
5. an öffentlich-rechtliche Religionsgesellschaften. Es werden auch Daten von Personen weitergegeben, welche nicht Mitglied der Religionsgesellschaft sind, sondern lediglich mit einem Mitglied verwandt sind.
Die Bürgerinnen und Bürger haben das Recht, der Weitergabe ihrer Daten in den unter 1. bis 4. genannten Fällen zu widersprechen.
In dem unter 5. genannten Fall können Familienangehörige von Mitgliedern einer öffentlich-rechtlichen Religionsgesellschaft, die nicht derselben oder keiner Religionsgesellschaft angehören, gegen die Weitergabe ihrer Daten Widerspruch einlegen.
Wenn kein Widerspruch vorliegt, gibt die Stadt Drensteinfurt die Daten mit der Zweckbindung in der Regel heraus. Der Widerspruch, der bis zu seinem Widerruf gilt, ist zu richten an:
Stadt Drensteinfurt
Fachbereich 3
Sachgebiet 3.1 - Bürger- und Ordnungsangelegenheiten
Landsbergplatz 7
48317 Drensteinfurt
Ein entsprechendes Formular finden Sie auf der Webseite der Stadt www.drensteinfurt.de öffnen (externer Link, 01.09.2025) . Bei Fragen stehe das Bürgerbüro gerne zur Verfügung.